Im Zuge meiner Beauftragung und Sachverständigentätigkeit stehe ich Ihnen selbstverständlich auch während der Gerichtsverhandlung im Zivilprozess als Sachverständiger Zeuge für Luftfahrt im Sinne des § 350 ZPO, sachverständiger Zeuge vor österreichischen Gerichten, sowie in der Bundesrepublik Deutschland als Sachverständiger Zeuge im Sinne des § 414 ZPO zur Verfügung.

Im Strafverfahren kann ich Ihnen als Privatgutachter wertvolle Dienste erweisen.

Im Sinne des §249 Abs. 3 StPO kann zur Befragung eines gerichtlichen Sachverständigen eine Person mit besonderem Fachwissen beiziehen, der ein Sitz neben dem Verteidiger zu gestatten ist. Diese darf den Verteidiger bei der Fragestellung unterstützen, ohne jedoch selbst Fragen an den Sachverständigen richten zu dürfen.

AeroXpert Thomas M. Friesacher steht Ihnen bei der Wahrung Ihrer Interessen vor Gericht zu Verfügung.

Unabhängig, Objektiv, Sachkundig

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